Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für den FH-MaStg Militärische Führung


Zugangsvoraussetzungen
In Konkretisierung der Bestimmungen des §4 FHStG werden für inländische und ausländische Bewerberinnen und Bewerber des FH-MaStg MilFü nachstehende fachliche Zugangsvoraussetzungen festgelegt:

 

  1. Vorliegen der Verlässlichkeit gem. § 23 MBG;
     
  2. Die Absolvierung der Truppenoffiziersausbildung an der Theresianischen Militärakademie oder des FH-Diplom- bzw. des Bachelorstudiengangs Militärische Führung oder die Absolvierung einer gleichwertigen ausländischen mindestens sechssemestrigen postsekundären Offiziersgrundausbildung, oder
     
  3. Die Absolvierung von Bachelor-, Master- bzw. Diplomstudiengängen oder gleichwertigen Ausbildungsgängen einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung der Fachrichtungen Sicherheitswissenschaften, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften sowie sonstige und interdisziplinäre Sozialwissenschaften. Das vorausgesetzte fachliche Niveau folgender Kernfachbereiche wird wie folgt konkretisiert: Rechtswissenschaften (10 ECTS); Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (10 ECTS);
     
  4. Alle Studienwerberinnen und Studienwerber haben die erforderlichen Englisch-Kenntnisse (Niveau 3/3/3/2+ gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen;
     
  5. Jene Studienwerberinnen und Studienwerber, welche nicht Deutsch als Muttersprache haben, haben die erforderlichen Deutsch-Kenntnisse (Niveau 2+/2+/2+/2+ gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen.

Über die Gleichwertigkeit von Bachelor- beziehungsweise Diplomstudiengängen oder diesen gleichgestellten postsekundären Ausbildungsgängen entscheidet der Studiengangsleiter / die Studiengangsleiterin im Einzelfall.